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Regelung zur Pinwertung

(bei nicht vollzählig antretenden Mannschaften an einzelnen Spieltagen)

Grundsätzlich treten die Mannschaften in der BFL mit vier Spieler*Innen an. Sollte eine Mannschaft am Spieltag keine vier Spieler*Innen stellen können, ist wie folgt zu verfahren:

Fall 1: Es fehlt in beiden Mannschaften gleichermaßen jeweils ein(e) bzw. zwei Spieler*Innen (3 vs. 3, 2 vs. 2 )

  • Für die fehlenden Spieler*innen werden jeweils 115 Pins geschrieben.

Fall 2: Eine Mannschaft tritt mit einem oder einer Spieler*in weniger an (4 vs. 3, 3 vs. 2)

  • Bei der vollzähligen Mannschaft wird in jedem Spiel das pinniedrigste Ergebnis gestrichen und durch 115 Pins ersetzt.
  • Die erzielten Pins des Spielers / der Spielerin gehen jedoch in die persönliche Wertung der Tabelle ‚Einzelauswertung‘ ein. Der vollzählig antretenden Mannschaft werden die tatsächlich erspielten Pins des gestrichenen Ergebnisses in der Tabelle ‚Mannschaftsauswertung‘ automatisch hinzuaddiert.
  • Das Antreten mit einem oder einer fehlenden Spieler*in ist, unter der hier genannten Regelung (Fall 2), auf 10-mal pro Saison und Mannschaft Ab dem elften Mal erhalten nur noch fehlende Spieler*innen der unterzähligen Mannschaft 115 Pins pro Spiel (sog. Blind), bei der vollzähligen Mannschaft erfolgt die Wertung nach den tatsächlich erspielten Pins.
  • Um, durch diese auf 10 mal pro Mannschaft und Saison begrenzte Möglichkeit, eine Mannschaft nicht frühzeitig in einer laufenden Saison in Bredouille zu bringen, kann (der Fairness halber sollte) bei vereinsinternen Begegnungen vor dem Spielbeginn die Ligaleitung darüber informiert werden, welche(r) „überzählige(r)“ Spieler*in außerhalb der Mannschaftswertung spielt, also nur für die persönliche Wertung (Einzelauswertung). Somit können sich Teams bei vereinsinternen Duellen ihre 10 Möglichkeiten bzw. 5 Möglichkeiten (Fall 3) pro Saison aufsparen bzw. besser einteilen. Um hierbei aber Missverständnissen vorzubeugen, sind zwingend vor Spielbeginn der Name des „überzähligen“ Spielers / der Spielerin sowie alle seine / ihre erspielten Pinergebnisse des Spieltages in Klammern zu setzen.
  • Sofern eine Mannschaft ihre 10 Möglichkeiten pro Saison erreicht hat, ist es ab dann bei vereinsinternen Begegnungen verpflichtend, „überzählige“ Spieler*innen nur noch für die eigene Wertung (Einzelauswertung) spielen zu Sofern hierbei versäumt wird den oder die „überzählige(n)“ Spieler*in vor Spielbeginn zu benennen, wird automatisch der oder die letztgenannte Spieler*in auf dem Ergebniszettel gestrichen und durch 115 Pins (Blind) ersetzt. Im Wiederholungsfall erfolgt das Streichen ersatzlos.

Fall 3: Es fehlen zwei Spieler*innen in einer Mannschaft, die gegnerische Mannschaft ist vollzählig (4 vs. 2):

  • Bei der vollzähligen Mannschaft werden in jedem Spiel die zwei pinniedrigsten Ergebnisse gestrichen und durch 115 Pins ersetzt. Die erzielten Pins des Spielers / der Spielerin gehen jedoch in die persönliche Wertung der Tabelle ‚Einzelauswertung‘ ein. Der vollzählig antretenden Mannschaft werden die tatsächlich erspielten Pins der beiden gestrichenen Ergebnisse in der Tabelle ‚Mannschaftsauswertung‘ automatisch hinzu addiert.
  • Das Antreten mit der Mindestanzahl (2) an Spieler*innen, ist unter der hier genannten Regelung (Fall 3) auf 5-mal pro Saison und Mannschaft Ab dem sechsten Mal erhalten nur noch fehlende Spieler*innen der unterzähligen Mannschaft 115 Pins pro Spiel (sog. Blind), bei der vollzähligen Mannschaft erfolgt die Wertung nach den tatsächlich erspielten Pins.

Fall 4: Es fällt ein(e) Spieler*in während des Spiels plötzlich bzw. unvorhersehbar aus (z.B. durch Verletzung bzw. persönliche oder arbeitsbedingte Gründe):

  • Im bereits laufenden Spiel erhält die betroffene Mannschaft des Spielers / der Spielerin für das laufende Spiel 115 Pins Sofern der oder die ausfallende Spieler*in zum Zeitpunkt des Ausfalls bereits mehr als 115 Pins erspielt hat, werden die aktuell angezeigten Pins in die Wertung genommen. Ab dem folgenden 2. oder 3. Spiel kommt die Regelung aus Fall 2 oder 3 zur Anwendung. Die Begrenzung auf 10-mal (Fall 2) bzw. 5-mal (Fall 3) pro Saison werden hierdurch nicht berührt.

Fall 5: betrifft ausschließlich vereinsinterne Begegnungen

  • Um jeglichem Verdacht von Unsportlichkeit aus dem Weg zu gehen, sind alle vereinsinternen Begegnungen mit gleicher Anzahl Spieler*innen zu bestreiten. „Überzählige“ Spieler*innen dürfen für die eigene Wertung spielen. Hierzu ist der Ligavorstand vor Spielbeginn zu informieren und die Spieler*innen in Klammern zu setzen.
  • Sollte eine Mannschaft absehbar am geplanten Spieltag nicht antreten können, so ist das Spiel eine Woche vorher vorzuspielen. Ist dies aus Termingründen nicht möglich, so ist der Ligavorstand zu informieren und dieser trifft dann eine Entscheidung.
  • Kann eine Mannschaft unvorhergesehen nicht antreten so ist das Spiel innerhalb von vier Wochen nachzuholen. Geschieht dies nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit, wird das Spiel mit halber Punktzahl gewertet.

 

Die Fälle 2 bis 5 haben ausschließlich in der regulären Saison Gültigkeit und gelten nich für das Finale und Halbfinale, wenn diese im Turniermodus gespielt werden.

Sofern einer Mannschaft ein(e) oder zwei Spieler*innen fehlen sollten und diese Mannschaft von einer dieser o.g. Regelungen (Fall 1. bis 3.) Gebrauch machen möchte, ist dieses Ansinnen in der Regel durch den oder die Spielführer*in bzw. Vereinsvorsitzende(n) der Ligaleitung 24 Stunden vor Spielbeginn mitzuteilen. Erfolgt dies erst zu einem späteren Zeitpunkt, so kommt es jeweils zu einer Einzelfallentscheidung der BFL.

 

 

Fast alle Mannschaften hatten bzw. haben das Problem und müssen von Zeit zu Zeit mit mehr oder weniger fehlenden Spieler*innen rechnen. Die Gründe dafür sind nicht immer planbar, da sie vielseitig sein können, wie z.B. Urlaub, (Schicht-) Arbeit oder auch Krankheit.

Da es sich bekanntermaßen bei der BFL um eine reine Freizeitliga handelt, ist die Ligaleitung, trotz all dieser nicht immer kalkulierbaren Einflüsse, dennoch bemüht, für alle teilnehmenden Mannschaften ein gewisses Grundmaß an Chancengleichheit zu gewährleisten, ohne dass dieses sich zukünftig zum eigenen Vor – oder Nachteil einer oder mehrerer Mannschaften auslegen lässt.

Diesbezüglich verfolgt die BFL mit dieser Regelung vorrangig das Ziel, dass aus Gründen der Fairness in der BFL möglichst in allen Begegnungen (auch vereinsintern) 4 vs. 4, 3 vs. 3 oder 2 vs. 2 in die Punktewertung für die Teams einfließen sollen.

Bis auf diese hier beschriebene „Regelung zur Pinwertung“ werden alle Spiele der BFL Berlin nach den Regeln der Fachvereinigung Bowling (FVB) durchgeführt, wenn gleich sich die BFL Berlin weitere Ligaspezifische Anpassungen für die Zukunft vorbehält.

Alle hier nicht aufgeführten Fälle unterliegen der Einzelfallenstscheidung durch den Ligavorstand

 

 

Datum2023-09-06
Version
1.4
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